348 Z. 25). Wie aus dem Strafregisterauszug nun ersichtlich ist, beging sie jedoch bereits 14 Tage nach dieser Versicherung gegenüber der Vorinstanz erneut einen Diebstahl und einen Betrugsversuch, weitere Delikte folgten (Akten BM 19 49997, Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. März 2020). Überdies ist aktuell seit dem 31. Juli 2020 bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruchs hängig, bei dem die Beschuldigte geständig ist, ein Hausverbot missachtet zu haben, allerdings angibt, sie habe gemeint, dieses gelte nicht mehr (pag. 546; Akten BJS 20 18359).