Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Betrugsversuchs sowie mehrfachen geringfügigen Vermögensdelikten. Im Urteil vom 12. März 2020 finden sich Delikte, welche die Beschuldigte am 13. November 2019, 25. November 2019, 27. November 2019 und 5. Dezember 2019 und somit unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Urteil vom 31. Oktober 2019 begangen hat. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hatte die Beschuldigte angegeben, es tue ihr sehr leid, sie habe wirklich Fehler gemacht.