In den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) wird für einen einzelnen, einfachen Diebstahl bei einem Deliktsbetrag von CHF 2'000.00 eine Strafe von 30 Strafeinheiten empfohlen. Mit Blick darauf sowie auf den Strafrahmen des gewerbsmässigen Diebstahls von 90 Tagessätzen Geldstrafe bis 10 Jahren Freiheitsstrafe erscheint der Kammer allein aufgrund der Tatkomponenten eine Strafe in der Höhe von 150 Strafeinheiten angemessen.