Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie an, sie sei immer in einer Not gewesen. Sie habe in diesem Zeitpunkt ihren Lebensunterhalt ohne diese Diebstähle nicht bestreiten können, da sie viel von ihrem Geld ihrem Exfreund gegeben habe (pag. 342 Z. 9 und 26). An der Berufungsverhandlung führte sie dazu aus, ihr Ex-Partner, AF.________, habe alles Geld für das Vergnügen ausgegeben und sie habe dann alles für das Haus bezahlt und habe danach ihre Zahlungen nicht mehr machen können. Sie hätten abgemacht, dass sie zu Hause bleibe und er arbeite.