Das Sozialhilfebudget der Beschuldigten belief sich im Jahr 2018 auf monatlich CHF 3'428.00 (inkl. Wohnkosten, Krankenkasse und Besuchsgelder für den Sohn). Davon wurden pro Monat CHF 958.00 direkt an die Beschuldigte ausbezahlt (pag. 182). Anlässlich der Einvernahme vom 11. Juli 2018 bei der Staatsanwaltschaft gab sie an, ihr würden CHF 886.00 pro Monat ausbezahlt (pag. 122 Z. 294). Konfrontiert damit, dass sie trotz diesen Sozialhilfeleistungen angebe, stehlen zu müssen, sagte die Beschuldigte: «Ja, weil ich das Geld ausgegeben habe» (pag. 122 Z. 308).