102 Frage 21 ff.). Ebenso setzte sie teilweise unmittelbar, nachdem sie in flagranti erwischt worden war, gleich zu einem neuen Diebstahl an (pag. 12 und pag. 28). Die Beschuldigte wendete für dieses Vorgehen viel Zeit auf, indem sie, um nicht aufzufallen, die Kaffeekapseln an verschiedenen Orten im Raum Q.________ / E.________ / K.________ stahl und andernorts wieder retournierte (pag. 117 Z. 101). Mit diesem Vorgehen hat die Beschuldigte ein nicht unbeträchtliches Mass an krimineller Energie an den Tag gelegt. Die Art und Weise der Tatbegehung wirkt sich deshalb verschuldenserhöhend aus. 9.1.3 Willensrichtung und Beweggründe