Beim Diebstahl kaufte die Beschuldigte gelegentlich auch ein Getränk, um an der Kasse nicht aufzufallen, während sie die Tasche mit Diebesgut gefüllt hatte (pag. 73). Um wegen der vielen Rückgaben keinen Verdacht zu erwecken, gab sie oft falsche Namen und Adressen an, teils auch Fantasienamen, was ihr 11 Verurteilungen wegen Urkundenfälschung eintrug (pag. 100 Frage 10, pag. 103 Frage 40 ff. und pag. 105 f. Frage 73 ff.). Mehrfach stahl die Beschuldigte zudem unmittelbar nach der Retournierung von Ware im Laden gleich wieder Ware für die nächste Rückgabe (pag. 102 Frage 21 ff.).