Dieses Vorgehen hat die Beschuldigte mutmasslich aufgrund ihres Wissens über die internen Abläufe bei der D.________ gewählt, welches sie sich bei einem Praktikum in einer Filiale der D.________ angeeignet hat (Akten BM 19 49997, Sammelrapport vom 10. Februar 2020). Die Beschuldigte beging die angeklagten Diebstähle in so hoher Kadenz, dass sie sich oft nicht mehr an die einzelnen Vorfälle erinnern konnte (exemplarisch: pag. 69 Frage 27 und pag. 84). Beim Diebstahl kaufte die Beschuldigte gelegentlich auch ein Getränk, um an der Kasse nicht aufzufallen, während sie die Tasche mit Diebesgut gefüllt hatte (pag.