Dieser beläuft sich vorliegend für alle Diebstähle zusammen auf CHF 1'378.20. Dieser Betrag ist im Rahmen der gewerbsmässigen Delinquenz als stark unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Das Verschulden bewegt sich unter diesem Gesichtspunkt am untersten Limit. 9.1.2 Art und Weise der Tatbegehung / Verwerflichkeit Die Beschuldigte beging die Diebstähle in der Zeit vom September 2017 bis 21. Juli 2018 in konstanter Regelmässigkeit. Dabei ist die gesamte Zahl der 17 verübten Delikte während 10 Monaten innerhalb der Gewerbsmässigkeit als eher hoch zu bezeichnen und wirkt sich leicht verschuldenserhöhend aus.