Basler Kommentar Strafrecht, 4. Auflage, Basel 2019 [nachfolgend: BSK StGB-Bearbeiter], N 20 zu Art. 2 mit Hinweisen). Die Beschuldigte beging die Delikte teils vor, teils nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des StGB am 1. Januar 2018. Vier von 17 Diebstählen, vier von 29 Hausfriedensbrüchen und eine von 11 Urkundenfälschungen verübte sie im Jahr 2017, mithin noch unter der Herrschaft des alten Rechts. Wie nachfolgend begründet wird, ist für diese Delikte sowohl unter Anwendung des alten Rechts wie auch unter Anwendung des neuen Rechts eine Freiheitsstrafe auszusprechen (siehe Ziff. 9.3.1, Ziff. 10.3 und Ziff.