II. Sachverhalt und Beweiswürdigung sowie rechtliche Würdigung Die Beschuldigte wurde mit Urteil vom 31. Oktober 2019 des gewerbsmässigen Diebstahls in 17 Fällen mit einem Deliktsbetrag von insgesamt CHF 1'378.70, des Hausfriedensbruchs in 29 Fällen sowie der Urkundenfälschung in 11 Fällen schuldig erkannt. Diese Schuldsprüche wurden nicht angefochten und sind somit in Rechtskraft erwachsen. Es wird für die Begründung vollumfänglich auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 394 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).