I. Es sei das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 31. Oktober 2019 vollumfänglich zu bestätigen. II. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 27.01.2016 (PEN 15 103) für eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei nicht zu widerrufen und die Probezeit um 2 Jahre zu verlängern. III. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Staat aufzuerlegen. IV.