IV. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 2. Es sei die vorzeitige Zustimmung zu erteilen zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist (PCN-Nr. ________) (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4.2 Anträge der Beschuldigten Die Beschuldigte stellte mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 folgende Anträge, die sie anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte (pag. 535):