[Zusammensetzung der Auslagen und Gebühren] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 8‘760.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 3‘937.10). II. 1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 27.01.2016 für eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.