Rechtsanwältin B.________ wird für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in oberer Instanz eine Entschädigung von CHF 5’460.90 ausgerichtet (23.75 Stunden zum gesetzlich festgelegten Stundenansatz von CHF 200.00, zuzüglich Mehrwertsteuerpflichtige Auslagen von CHF 142.60, Mehrwertsteuer von 7.7 % auf CHF 5'042.60 und Auslagen ohne Mehrwertsteuer von CHF 30.00). Der Beschuldigte unterliegt der gesetzlichen Rück- und Nachzahlungspflicht nach Art. 135 Abs. 4 StPO. Fürsprecherin D.__