7. November 2017 (sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung und Por- 47 nografie [Genugtuung: CHF 8'000.00]) – hingegen als zu hoch. Angesichts der erheblichen Traumatisierung der Privatklägerin erachtet die Kammer eine Genugtuungssumme von CHF 10'000.00 angemessen. Der Beschuldigte wird deshalb verurteilt, der Privatklägerin für die von ihr erlittene seelische Unbill CHF 10‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 12. Mai 2018 zu zahlen.