Er habe zwar keine Gewalt angewandt, die Privatklägerin habe später aber dennoch Schmerzen im Innern der Vagina und beim «Füdli» verspürt. Zudem leide sie nach wie vor an den psychischen Folgen der Übergriffe und zeige gemäss dem Therapiebericht ausgeprägte Anzeichen einer psychischen Traumatisierung, die auf die Geschehnisse vom 12. Mai 2018 zurückzuführen seien. Schliesslich könne die Privatklägerin aufgrund dieses Vorfalls keinen direkten Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter haben, was zwar nicht direkt dem Beschuldigten anzulasten, aber dennoch zu erwähnen sei.