21. Fazit Der Beschuldigte wird somit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten – unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag im Umfang von einem Tag – sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 130.00, ausmachend total CHF 7'800.00, und einem Tätigkeitsverbot von zehn Jahren verurteilt. Der Vollzug der Freiheitstrafe und der Vollzug der Geldstrafe werden aufgeschoben und die Probezeit wird je auf zwei Jahre festgesetzt.