18. Strafe für den Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit Kindern am Esstisch 18.1 Tatkomponenten 18.1.1 Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Betreffend die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts kann vorab auf die Ausführungen unter Erwägung 17.1.1 oben verwiesen werden; hinsichtlich der Traumatisierung der Privatklägerin gilt dasselbe.