283 Z. 44 f.) als auch gegenüber Kindern, denen wirklich ein so schlimmes Schicksal wiederfahren sei (pag. 294). Überdies erstattete er gegen die Privatklägerin wegen falscher Anschuldigung Gegenanzeige. Das Bestreiten der Tat kann ihm jedoch nicht negativ angelastet werden, da er als Beschuldigter sich selber nicht belasten muss. Ein Geständnisbonus entfällt jedoch.