Ausserdem habe sie von Frau M.________, der Therapeutin, erfahren, dass die Privatklägerin nach der Traumatherapie ein Video für ihre leibliche Mutter hätte aufnehmen wollen, in dem sie ihr geschildert hätte, was vorgefallen sei, sie dieses Video der Mutter trotz dreimaligem Aufnehmen aber nicht hätten geben können, weil die Sprache der Privatklägerin «so krass» gewesen sei (zum Ganzen pag. 440 Z. 32 ff.).