Aus den KESB-Akten geht hervor, dass die Privatklägerin in ihrer Anhörung vom 19. Juli 2018 angegeben hat, sie habe mehrmals täglich Selbstmordgedanken, fühle sich «total scheisse» und frage sich, wieso sie «häreghäbt» und sich nicht gewehrt habe. Es werde immer wie schlimmer und sie habe sich gefragt, ob sie sich mit einem Messer töten könnte, aus dem Fenster springen oder einfach auf der Strasse auf ein Auto warten solle (zum Ganzen pag. 411). Auf Vorhalt dieser Aussagen der Privatklägerin erklärte die Pflegemutter in der Berufungsverhandlung, ihre Sprache habe sie schon sehr erschreckt. Ausserdem habe sie von Frau M.