40 17.1 Tatkomponenten 17.1.1 Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Betroffenes und geschütztes Rechtsgut von Art. 187 Ziff. 1 StGB ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Minderjährigen (MAIER, in: BSK-StGB/JStGB, 4. A. 2019, N 1 zu Art. 187 StGB). Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass das Ausmass des verschuldeten Erfolgs bei Sexualdelikten nicht messbar ist, aber erfahrungsgemäss grosse bis lebenslange Einschnitte in das Leben der Opfer resultieren.