Es liegt somit die Situation der Deliktsmehrheit vor, weshalb zunächst je gesondert die Strafen für die einzelnen Delikte – d.h. zum einen für diejenigen im Schlafzimmer und zum anderen für diejenigen am Esstisch – zu bestimmen sind. Sodann ist zu prüfen, ob in Bezug auf die beiden Delikte gleichartige Strafen vorliegen. Falls dies zutrifft, ist in Anwendung von Art.