14. Subsumtion Am 12. Mai 2018 hat der damals 47-jährige Beschuldigte (geb. A.________ 1971) die dazumal 13-jährige Privatklägerin (geb. 18. Januar 2005) zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr im Schlafzimmer seiner Wohnung an der G.________ (Strasse) in F.________ mit der Hand über und unter den Kleidern an den Brüsten berührt und sie dazu veranlasst, mit ihrer Hand sein steifes Glied anzufassen.