38 Betreffend die theoretischen Grundlagen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 24 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 336): Opfer ist immer eine Person unter 16 Jahren. Täter kann jedermann sein, der mehr als drei Jahre älter ist als das Opfer (TRECHSEL ET. AL., Praxiskommentar zum StGB, N 2 und 4 zu Art. 187).