Während des anschliessenden Abendessens berührte der Beschuldigte C.________ in dem Moment, als ihre Mutter in der Küche mehr Pizza holte, erneut mit seiner Hand über und unter den Kleidern an ihren Brüsten und im Genitalbereich. Danach schauten der Beschuldigte, C.________ und ihre Mutter gemeinsam einen Film und kurz bevor C.________'s Pflegeeltern sie abholten, sagte der Beschuldigte zu C.________, er werde sie umbringen, wenn sie ihrem «Mami», ihrem «Pflegmami» oder sonst irgendjemandem etwas «davon» erzählen werde. III. Rechtliche Würdigung