zu diesem Zeitpunkt noch nicht sechzehn- resp. erst dreizehn Jahre alt war. Anschliessend veranlasste er C.________ dazu, mit ihrer Hand sein steifes Glied zu berühren und verlangte von ihr, sich (wie er selber) die Hosen und Unterhosen aus- bzw. bis zu den Kniekehlen nach unten zu ziehen. Als C.________ dies getan hatte, legte der Beschuldigte sie aufs Bett. Danach legte er sich bäuchlings auf die auf dem Rücken liegende C.________ und versuchte erfolglos, mit seinem Penis in ihre Scheide einzudringen. Anschliessend forderte er C.__