12.4 Beweisergebnis / Rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von C.________ – die soweit möglich mit den überzeugenden Schilderungen von E.________, dem Therapiebericht, dem Konsultationsbericht des Inselspitals und den KESB-Akten übereinstimmen – erachtet es die Kammer als erwiesen, dass der Beschuldigte C.________ am 12. Mai 2018 zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr im Schlafzimmer seiner Wohnung an der G.________ (Strasse) in F.________ mit der Hand über und unter den Kleidern an den Brüsten berührte, obwohl er wusste, dass C.________ zu diesem Zeitpunkt noch nicht sechzehn- resp.