14:30). Schliesslich macht es vom Gesamtablauf her Sinn, dass C.________, wie sie und E.________ schilderten, nach dem Vorfall im Schlafzimmer aus der Wohnung rannte und anschliessend – wegen den Handlungen des Beschuldigten – völlig verstört wieder zurückkehrte und als Ausrede für ihren Gefühlszustand etwas von einer Schlange erzählte, mithin, dass sie eben nicht wie J.________ und später auch der Beschuldigte behaupteten, direkt vom Spaziergang aus ihr «Täschli» holen ging und anschliessend wegen einer angeblichen Schlange (die sie gemäss ihren glaubhaften Aussagen nicht gesehen hat) völlig verstört zurückkehrte und sich ins Schlafzimmer des Beschuldigten be-