__ täuschte. Ausserdem ist nicht ersichtlich, was, wenn nicht die von C.________ beschriebenen Handlungen des Beschuldigten, ihre plötzliche Traumatisierung am 12. Mai 2018 verursacht haben könnte. Schliesslich gibt es wie C.________'s Rechtsvertreterin ausführte (vgl. pag. 458) weder Indizien für eine andere Täterschaft noch für eine Falschanschuldigung durch C.________. C.________ führte vielmehr authentisch und überzeugend aus, sie habe es immer «gut gefunden», dass ihr «Mami» einen Freund habe. Als sie den Beschuldigten kennengelernt habe, habe sie gedacht, er sei «ein Guter», erst seit «das» passiert sei, habe sie ihn nicht mehr so gern (2. Videoeinvernahme ab