Dasselbe gilt betreffend C.________'s körperlichen und psychischen Auswirkungen, die E.________ insbesondere in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2018 (enormes Schwitzen, Weinen, Zittern), aber auch in der Zeit danach (Traurigkeit, Selbstverletzungen, Hilflosigkeit, Zurückgezogenheit) festgestellt hat und die im Übrigen mit dem übereinstimmen, was C.________ ihrer Therapeutin, der Polizistin und auch der KESB-Mitarbeiterin erzählte.