Zusätzlich stimmen ihre Aussagen insoweit mit denjenigen des Beschuldigten überein, als er bestätigte, C.________ rund zwei Wochen vor dem 12. Mai 2018 seine Natelnummer gegeben und ihr gesagt zu haben, sie sehe aus wie eine Prinzessin (pag. 283 Z. 14 ff.) und ferner erklärte, an der Innenseite seiner Schranktüre einen Kalender mit nackten Frauen aufgehängt (u.a. pag. 24 Z. 100 ff.) sowie C.________ am 12. Mai 2018 auf sein Bett gesetzt und davor gestanden zu haben (pag. 281 Z. 23 ff.). Bilanz Zusammenfassend kann nach diesen Erwägungen festgehalten werden, dass C.________ weder durch E._____