Aus dem Konsultationsbericht des Inselspitals ergibt sich sodann übereinstimmend mit C.________'s Aussagen, dass sie in der Untersuchung (nebst den Handlungen des Beschuldigten) von Schmerzen in der Vagina, beim Wasserlösen sowie beim Stuhlgang berichtete (pag. 19). Zudem decken sich ihre Aussagen soweit möglich mit den überzeugenden Schilderungen ihrer Pflegemutter und – insbesondere was ihren plötzlichen Gefühlszustand nach der Rückkehr in die Wohnung des Beschuldigten angeht – auch mit denjenigen des Beschuldigten und von J.________, erklärten sie doch beide, C.___