_ habe ihr am 12. Mai 2018 auf dem Balkon der Wohnung des Beschuldigten erzählt, C.________ sei «vorhin», als sie zum Abendessen gerufen habe, unvermittelt und ohne gross etwas zu sagen, aus der Wohnung gerannt und später völlig verstört wieder zurückgekehrt und habe etwas von einer Schlange erzählt (pag. 439 Z. 10 ff. und Z. 23 ff.). C.________'s Aussagen können letztlich mit den übrigen vorhandenen Beweismitteln in Einklang gebracht werden. Aus dem Untersuchungsbericht des Inselspitals, dem Therapiebericht und den Aussagen von E.____