14:19 und Min. 15:05). Jedoch gab sie schon in der ersten Befragung an, nachdem der Beschuldigte gesagt habe, sie müsse «sein Ding» «alänge», habe sie «halt» die Ausrede erfunden, eine Schlange gesehen zu haben, um ihr «Mami» zu schützen (1. Videoeinvernahme ab Min. 09:05). Die Wortwahl, «eine Schlange gesehen zu haben», indiziert, dass C.________ – selbst wenn sie es nicht ausdrücklich erwähnte – nach den Vorfällen im Schlafzimmer nach draussen gegangen ist, konnte sie in der Wohnung doch sicherlich keine Schlange gesehen haben. In der zweiten Befragung wiederholte sie die Schlangengeschichte resp.