Schliesslich sind C.________'s Schilderungen folgerichtig und im Wesentlichen widerspruchsfrei sowie konstant, beschrieb sie die Handlungen des Beschuldigten doch sowohl gegenüber ihrer Pflegemutter als auch gegenüber den behandelnden Ärzten im Inselspital, ihrer Therapeutin und in den Videobefragungen gleichbleibend. Zwar erwähnte sie wie die Verteidigung einwandte in der ersten Videobefragung im Unterschied zu ihrer zweiten Befragung nicht explizit, nach den Geschehnissen im Schlafzimmer nach draussen gegangen zu sein und die Geschichte mit der Schlange erfunden zu haben, um ihr «Mami» zu schützen (2. Videobefragung u.a. ab Min. 14:10, Min. 14:19 und Min.