455), geht C.________'s Version im Übrigen auch in zeitlicher und örtlicher bzw. räumlicher Hinsicht auf, genügen für die Handlungen, die der Beschuldigte vorgenommen haben soll, doch wenige Minuten und ist gerichtsnotorisch, dass Kinder missbraucht werden können, während sich ihre Mütter in einem Nebenraum aufhalten. Schliesslich sind C.________'s Schilderungen folgerichtig und im Wesentlichen widerspruchsfrei sowie konstant, beschrieb sie die Handlungen des Beschuldigten doch sowohl gegenüber ihrer Pflegemutter als auch gegenüber den behandelnden Ärzten im Inselspital, ihrer Therapeutin und in den Videobefragungen gleichbleibend.