Anders als von der Verteidigerin geltend gemacht (vgl. pag. 455), geht C.________'s Version im Übrigen auch in zeitlicher und örtlicher bzw. räumlicher Hinsicht auf, genügen für die Handlungen, die der Beschuldigte vorgenommen haben soll, doch wenige Minuten und ist gerichtsnotorisch, dass Kinder missbraucht werden können, während sich ihre Mütter in einem Nebenraum aufhalten.