Zudem habe er sich ausgezogen und von ihr verlangt, sein Glied zu berühren und sich selbst zu entkleiden, um anschliessend zu versuchen, vaginal und anal in sie einzudringen (zum Ganzen 1. Videoeinvernahme u.a. ab Min. 09:09 und ab Min. 09:11). Bevor ihre Pflegeeltern sie schliesslich abgeholt hätten, habe der Beschuldigte sie dazu angehalten, niemandem davon zu erzählen, da er sie ansonsten umbringen werde (1. Videoeinvernahme ab Min. 09:06 und ab Min. 09:23). Anders als von der Verteidigerin geltend gemacht (vgl. pag.