Selbst wenn ihre Angaben zu den sexuellen Handlungen nicht überaus detailgetreu sind, sind sie aber dennoch solid, widerspruchsfrei und stimmig. Wenn es nicht um sexualbezogene Themen ging, sagte C.________ ausserdem recht detailliert aus, so beispielsweise als sie ihre Gefühle schilderte oder das Schlafzimmer des Beschuldigten und die Kleidung, die sie am 12. Mai 2018 getragen habe, beschrieb (1. Videoeinvernahme ab Min. 09:09 [Schlafzimmer] und ab Min. 09:34 [Kleider] und letzter Absatz auf S. 32 oben [Gefühle]). Ein weiteres Indiz, dass C.________ nicht lügt, ist die von ihr logisch konsistent geschilderte Steigerung des Verhaltens des Beschuldigten.