C.________'s Aussagen erscheinen entgegen der Verteidigerin auch nicht stereotypisch und detailarm (vgl. pag. 455). Aus den Videobefragungen geht eindeutig hervor, dass C.________ sexuelle und aufklärerische Themen peinlich sind (vgl. u.a. 1. Videoeinvernahme ab Min. 09:36), was angesichts ihres Alters und Entwicklungsstandes verständlich ist und weshalb in diesem Bereich keine grossen Erwartungen an spontane und besonders detaillierte Schilderungen gestellt werden können. Selbst wenn ihre Angaben zu den sexuellen Handlungen nicht überaus detailgetreu sind, sind sie aber dennoch solid, widerspruchsfrei und stimmig.