Zudem erwähnte sie, dass kein Sperma aus dem Penis des Beschuldigten gekommen sei (1. Videoeinvernahme ab Min. 09:16) und auf Frage, ob der Beschuldigte sie beim Abendessen mit beiden Händen berührt habe, hielt sie explizit fest, er habe sie nur mit einer Hand angefasst; er habe zwischen ihren Brüsten und dem Intimbereich abgewechselt (1. Videoeinvernahme ab Min. 09:25). Entgegen dem Einwand der Verteidigerin hat C.________ demnach nicht stets sämtliche Fragen der Polizistin, ob der Beschuldigte auch noch dieses und jenes getan habe, bejaht, sondern vielmehr differenziert erklärt und explizit verneint, wenn etwas nicht zutraf. C.________'s