___ des Weiteren weder «wirr» noch «durcheinander» oder «zusammenhangslos» aus (vgl. pag. 455). Ihre Schilderungen waren im Wesentlichen vielmehr logisch und in den Gesamtablauf eingebettet, was ein weiteres gewichtiges Indiz dafür ist, dass auf ihre Angaben abgestellt werden kann. So erklärte C.________ zum Beispiel, der Beschuldigte habe «sein Ding» in sie «hineinstecken» wollen, dies aber nicht geschafft, weil das «Mami» zum Abendessen gerufen habe (1. Videoeinvernahme ab