Schliesslich fürchte sie sich seit dem Vorfall vor Männern mit Glatzen und vor blauen BMWs, weil der Beschuldigte dies habe (zum Ganzen 1. Videoeinvernahme ab Min. 09:27 und 2. Videoeinvernahme ab Min. 14:24 sowie ab Min. 14:41). Diese Aussagen sind eindrücklich und authentisch. Zudem stimmen sie was C.________'s Gefühlszustand nach dem 12. Mai 2018 angeht mit dem überein, was C.________ ihrer Pflegemutter und ihrer Therapeutin erzählt hat (vgl. u.a. pag. 28 f. Z. 110 ff. [E.________] und pag. 207 [Therapiebericht]). Entgegen der Auffassung der Verteidigerin sagte C.________ des Weiteren weder «wirr» noch «durcheinander» oder «zusammenhangslos» aus (vgl. pag.