Zusammengefasst geht die Kammer damit von keiner Suggestivbeeinflussung C.________'s aus, weshalb ihre Aussagen im Folgenden auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu überprüfen sind. Zu allfälligen Realkennzeichen und/oder Lügensignalen Aus Sicht der Kammer finden sich in C.________'s Aussagen zahlreiche Kriterien, die dafürsprechen, dass sie die Wahrheit sagt: Ein gewichtiges Kennzeichen ist zunächst, dass C.________ erklärte, der Beschuldigte habe «sein Ding» in ihre Vagina und ihren Anus «hineinstecken» wollen, dies aber nicht geschafft, weil das «Mami» zum Abendessen gerufen habe (1. Videoeinvernahme ab Min. 09:12).