31 sie dürfe ihr alles sagen oder sie fragte, ob sie ihr noch etwas erzählen müsse (pag. 28 Z. 75). Schliesslich gibt es Handlungen, die C.________ erstmals gegenüber der Polizei schilderte, so zum Beispiel der Versuch des Beschuldigten, auch anal in sie einzudringen (u.a. 1. Videoeinvernahme ab Min. 09:12), was wie die übrigen erwähnten Umstände ein weiteres Indiz dafür ist, dass C.________ durch E.________ nicht suggestiv beeinflusst wurde. Dem Argument der Verteidigerin, C.___