Als C.________ am 12. Mai 2018 dann nicht einschlafen konnte, ging sie zu ihren Pflegeeltern ins Bett und erzählte diesen auf Frage, weshalb sie denn überhaupt zum Beschuldigten ins Schlafzimmer gegangen sei, sie habe das gar nicht tun wollen, der Beschuldigte habe ihr aber gesagt, sie müsse kommen. Weiter schilderte sie ihnen, dass der Beschuldigte die Schlafzimmertür geschlossen und die Schranktür geöffnet sowie ihr einen Kalender mit nackten Frauen gezeigt und sie dazu an den Brüsten und in der Leisten- und Schamgegend berührt habe (pag. 28 f. Z. 51 ff.).