__ ihrer Pflegemutter also «von sich aus» gesagt hatte, der Beschuldigte könne die Finger nicht von ihr lassen, berichtete sie ihr am 12. Mai 2018 von Berührungen beim Filmschauen (Hand auf Schulter und Oberschenkel legen) und später von Berührungen an den Brüsten im Schlafzimmer des Beschuldigten (pag. 31 f.). Als C.________ am 12. Mai 2018 dann nicht einschlafen konnte, ging sie zu ihren Pflegeeltern ins Bett und erzählte diesen auf Frage, weshalb sie denn überhaupt zum Beschuldigten ins Schlafzimmer gegangen sei, sie habe das gar nicht tun wollen, der Beschuldigte habe ihr aber gesagt, sie müsse kommen.