30 gehabt, konnte E.________ in der Berufungsverhandlung überzeugend erklären, gab sie doch an, C.________ habe dies wahrscheinlich gesagt, weil sie ihr damals im Auto, als sie ihr den Zettel mit der Telefonnummer des Beschuldigten gezeigt habe, gesagt habe, dass so etwas problematisch sein und zu Schwierigkeiten mit dem «Mami» führen könnte, weshalb sie ihr mitteilen solle, wenn er sie berührt habe. Sie müsse C.________ solche Dinge immer genau aufzeigen, weil sie sehr naiv «in so Sachen hineingehe» (zum Ganzen pag. 443 Z. 9 ff.).